1. Grundlagen und Leitbild


1.1 Leitbild

Wir richten unsere professionellen Hilfen zur Erziehung nach unserem selbstbestimmten Leitbild aus:

„Wir können den Lauf der Sonne nicht ändern, wir können aber Sonne auf die Seele legen.“

Unsere Grundhaltung basiert auf dem theoretischen Konzept der wechselseitigen Anerkennung und Wertschätzung zwischen Erwachsenen und Kindern von Hans Rudolph Leu. Wir sind davon überzeugt, dass eine effektive Hilfe zur Erziehung nur auf der Grundlage einer kontinuierlichen positiven Beziehungsgestaltung möglich ist und somit die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Fokus stehen. Die eigene Biografie des Kindes und sein familiäres System werden dabei berücksichtigt. Wir verstehen uns als zeitweiliges familienunterstützendes Leistungsangebot, dass sich der Rückkehr des Kindes in seine Familie vorrangig verpflichtet fühlt.

Wir erkennen das Kind/ den Jugendlichen als einzigartiges und wertvolles Subjekt an, welches neugierig und wissbegierig auf die Welt kommt und denen wir mit Vertrauen, verlässlichen Persönlichkeiten und Strukturen begegnen. Wir würdigen ihre Lebensgeschichte und deuten auch „schwieriges“ Verhalten in diesem Kontext der aktuellen Situation und der jeweiligen bestehenden Beziehungen.

Das Erkennen, Erweitern und die Bewusstmachung der eigenen Stärken und Ressourcen sind integraler Bestandteil unserer Hilfen sowie der systemische Ansatz, der den Menschen ganzheitlich betrachtet.

Die Kinderrechte im pädagogischen Handeln und in Entscheidungsprozessen sind uns stets präsent und ermöglichen uns einen kontinuierlichen Reflexionsprozess. Es ist unser zentrales Anliegen die Kinder/Jugendlichen dabei zu unterstützen eigene Wege zu finden und zu gehen und die Würde und Autonomie des Menschen zu achten. Deshalb lehnen wir grundsätzlich geschlossene stationäre Unterbringungsmöglichkeiten sowie menschenverachtende Strafen und Sanktionen ab. Das Leitbild und die beschriebenen Leitorientierungen sind ein verbindlicher Rahmen für unsere Einrichtungen und bilden das Fundament der jeweiligen Einrichtungskonzeption.


1.2 Träger- und Angebotsstruktur

Die Storkower Sonnenschein gGmbH ist ein anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, welcher 1991 gegründet wurde. Unser Vereinssitz ist die Kurt-Fischer-Straße 17G in Storkow. Dort befinden sich auch die Wohngruppen „Frühlicht“ und „Schlossgäste“, sowie eine kleine Kita. Der gemeinnützige Verein wird von einem dreiköpfigen Vorstand sowie der Geschäftsführerin vertreten. Die Mitglieder des Vereins werden jährlich in der Mitgliederversammlung über aktuelle Entwicklungen in Kenntnis gesetzt. Die satzungsgemäßen Ziele können der im Anhang beigefügten Vereinssatzung entnommen werden. (Anlage 1) Die differenzierten Angebote der Storkower Sonnenschein gGmbH sind so konzipiert, dass derzeit insgesamt 54 Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben in ein eigenständiges Leben entlassen zu werden. Die Angebote befinden sich an verschiedenen Standorten des Seenlandes Oder-Spree mit seiner idyllischen Natur. Die Einrichtungen und Angebote sind eingebunden in die territorialen und infrastrukturellen Bedingungen vor Ort.

Die Storkower Sonnenschein gGmbH hält Wohngruppen in Storkow und Fürstenwalde und Familienhäuser mit innewohnenden Erzieher/innen und vor, die über angemessene personelle, materielle und inhaltliche Voraussetzungen der stationären Jugendhilfe verfügen. Die konkrete Struktur der Storkower Sonnenschein gGmbH ist im Organigramm (Anlage 2) dargestellt. Die detaillierten inhaltlichen und methodischen Arbeitsweisen sind in den aktuellen Leistungsbeschreibungen dokumentiert.

Die räumlich materiellen Bedingungen unserer Einrichtungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des MBJS.


1.3 Personal

1.3.1 Personalsicherung

Wir stellen an unsere Mitarbeiter/innen hohe persönliche und fachliche Anforderungen insbesondere in der Beziehungsarbeit. Das Fachkräftegebot ist für uns selbstverständlich. Als fachlich kompetent gelten zum einen formale Qualifikationen und zum anderen differenzierte berufliche Erfahrungen, die in die pädagogische Arbeit eingebracht werden. Eine interdisziplinäre Mischung ist uns wichtig so dass wir Heilpädagogen/innen und Integrationserzieher/innen bei uns beschäftigen und Mitarbeiter/innen darüber hinaus die Möglichkeit bieten ihr fachliches Profil durch geeignete Qualifizierungen bzw. Ausbildungen zu schärfen.

Unsere Hauswirtschaftskräfte sind integraler Bestandteil des jeweiligen Teams und auch die Hausmeister werden in pädagogische Prozesse integriert, um handwerkliche Tätigkeiten und die individuelle Raumgestaltung gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen durchzuführen.

Wir sensibilisieren unsere pädagogischen Fachkräfte, sich kontinuierlich mit aktuellen sowie grundlegenden Themen, die den Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und Familien in unseren Angeboten und Einrichtungen betreffen, auseinanderzusetzen. Wir arbeiten aktiv mit den Teams daran, sich sowohl individuell als auch gemeinsam qualifizieren zu können. Wir bieten unter anderem regelmäßige kollegiale Fallberatungen, interne und externe Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision an.

Jedem/r Mitarbeiter/in stehen jährlich fünf Weiterbildungstage zur Verfügung. Des Weiteren erstellen wir selbst einen jährlichen internen Fortbildungskatalog, der prioritär die Themen der Mitarbeiter/innen aufgreift. Insbesondere nutzen wir die Angebote des Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB).

Neue Mitarbeiter/innen werden intensiv durch die Teamleitung in der jeweiligen Einrichtung eingearbeitet und erhalten ein fachpraktisches Begleitprogramm von der pädagogischen Leitung und Geschäftsführung. Dazu gehören ein Einarbeitungsplan, die regelmäßigen Reflexionsgespräche und die schriftliche Bewertung der Mitarbeiter/innen nach drei Monaten unter Berücksichtigung einer Kinderbefragung.


1.3.2 Personalgewinnung / Personalentwicklung

Die Personalgewinnung sowie die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften ist im Sonnenschein e.V. Kehrigk ein zentrales Qualitätsthema. Wir sind uns dieser verantwortungsvollen Aufgabe bewusst. Die zukünftigen Fachkräfte werden von ausgebildeten Praxisanleitern/innen in ihrer fachpraktischen Ausbildung begleitet, wobei sich das ganze Team dieser Aufgabe stellt, einen professionellen Anleitungsprozess (Anlage 3) zu gewährleisten. Die Fachschüler/innen erhalten einen umfassenden Einblick in die pädagogische Arbeit der Wohngruppen und Familienhäuser. Begleitende Materialien (z.B. Fachschulordner zur Lerndokumentation) werden den Fachschülern zur Verfügung gestellt. Zudem finden Reflexionsrunden mit der pädagogischen Leitung statt, um wohngruppenübergreifende Themen zu erläutern.

Eine wichtige Aufgabe haben wir mit der Anleitung der Fachschüler/innen. Dadurch gelingt es uns auch das Bild von stationären Angeboten positiv zu multiplizieren, z.B. auch um veraltete Vorstellungen über die Rolle und Inhalte unserer Arbeit abzulösen und durch ein modernes Verständnis von Unterbringung außerhalb des Elternhauses zu verorten.

Wir begleiten und unterstützen die Fachschüler/innen in allen Phasen durch aufwendige Anleitungs- und Reflektionsgespräche. Alle Anleiter werden in modularisierten Kursen vorbereitet. Handlungsgrundlage ist ein Praxisordner für den Anleiter und ein Fachschulordner für den Fachschüler selbst.

Die Anleitungsgespräche werden dokumentiert, so kann inhaltlich-fachlich als auch methodisch fundiert an den Praxisaufgaben gearbeitet werden. Gut bewährt hat sich auch der gemeinsame Praxistag. Alle Fachschüler/innen nehmen dabei an einer Runde aller Häuser teil, stellen die jeweiligen Leistungsbeschreibungen vor und beantworten Fragen der Fachschüler/innen. Die Anleiter als auch die Fachschüler/innen können in der aktiven Lernphase gemeinsam Rückmeldungen erfahren. Am Ende des Praktikums können die Anleiter dem jeweiligen Fachschüler eine präzise Auskunft über seine Leistungen geben.

Als Unterstützer guter Ausbildung fühlen wir uns verpflichtet eine gute „Praxis“ zu präsentieren. Während einer Praxisphase nehmen die Fachschüler/innen auch an Dienstberatungen und Fortbildungen der Teams teil. In regelmäßigen strukturierten Anleitungsgesprächen werden von uns entwickelte sowie schulische Aufgaben reflektiert und das Ziel der Entwicklung von Handlungskompetenzen fokussiert. Weiterhin tauschen wir uns kontinuierlich mit den umliegenden Fachschulen der Region aus. Somit können wir fachpraktische Themen im Bereich der Hilfen zur Erziehung transportieren. Unser dementsprechendes Ausbildungskonzept wird regelmäßiges evaluiert und angepasst.


1.3.3 Teamentwicklung/Teamkultur

Wir legen Wert auf eine offene, kommunikative Haltung und die Bereitschaft, Kritik anzunehmen, konstruktive Kritik zu üben und das eigene Handeln immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Die Mitglieder eines Teams unterstützen und vertreten sich gegenseitig, sind Reflexionspartner/innen und bereichern die pädagogische Arbeit durch das Einbringen individueller Stärken in den jeweiligen Kontext. Die vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen können variabel für die einzelne Hilfe genutzt und kombiniert werden. Wir versuchen verlässliche Vertretungsregelungen zu ermöglichen und geben Kindern, Jugendlichen und Familien Sicherheit im Betreuungsverlauf und verringern die Abhängigkeit von Einzelpersonen. Sicherheit und Autonomie werden so gewährleistet.

Unsere Kommunikationskultur wird, wie folgt organisiert:

- quartalsweise Teamleitersitzung

- zweimal im Monat Dienstberatung mit Möglichkeit der kollegialen Fallberatung

- verschiedene Arbeitskreise (Dienstplan, Kinderschutz, AG neue Mitarbeiter)

- monatliche offene Fachberatung

Die Teamleiterebene, als auch die Teams selbst haben im Jahr einmal die Chance einen Teamtag zu nehmen, um so kontinuierliche Prozessarbeit und Austausch auf Teamebene zu garantieren.

In unseren Einrichtungen finden vorwiegend Gruppensupervisionen statt, die auch als Fallsupervision genutzt werden kann. Je Team werden pro Quartal eine Supervision angeboten. Nach Bedarf kann auch Einzelsupervision in Anspruch genommen werden.

2. Grundlagen der Angebote


2.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen des SGB VIII sind selbstverständlich. Weiterhin gelten die Vorgaben des MBJS und der Rahmenplan des Landes Brandenburg.

Folgende Leistungen werden angeboten:

- Hilfen zur Erziehung (§§ 27 und 34 SGB VIII) - stationäre Angebote und Leistungen, auch in Kombination mit Mehrbedarf

- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)

Die konkrete Anwendung der benannten Leistungen und Hilfen, die damit verbundenen Ziele sowie die jeweilige Ausgestaltung sind im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) mit allen Beteiligten abzustimmen und zu vereinbaren.

Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Hilfeangebote stellen wir die UNKinderrechtskonventionen sowie die in Deutschland gesetzlich verankerten Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt und gewährleisten die im SGB VIII festgeschriebenen Kinderschutzbestimmungen.

2.2 Zielgruppen

Unsere Angebote und Leistungen der Hilfen zur Erziehung richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Familien, denen auf den vorgenannten gesetzlichen Grundlagen Hilfe und Unterstützung gewährt werden - unabhängig von Nationalität, Konfession, sexueller Orientierung, schulischer und beruflicher Bildung, Familienstruktur sowie seelischen oder geistigen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen.

Die Angebote der verschiedenen Wohnformen (Wohngemeinschaft und Familienhaus) richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können.Je nach Wohnform werden Plätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 - 21 Jahren vorgehalten. Aufnahmen können aus dem Gefährdungs-, Grauoder im Leistungsbereich erfolgen. Bei jeder Anfrage wird individuell geprüft, ob und wie eine geeignete und bedarfsgerechte Hilfe ausgestaltet werden kann. Eine Aufnahme ist bei Schwerstmehrfachbehinderungen und ausgeprägter Suchtproblematik nicht möglich.


2.3 Zielsetzungen

Der Sonnenschein e.V. Kehrigk bietet in seinen Einrichtungen grundsätzlich personelle, fachliche und materielle Rahmenbedingungen an, die den Perspektiven der Kinder und Jugendlichen voll entsprechen.

Ziel in jedem Hilfeprozess ist es, eine enge vertrauensvolle verlässliche Basis zu schaffen, in der das Kind oder der Jugendliche positive Erfahrungen in einem lebendigen eigenen Lernprozess erleben kann. Ein wertschätzender und anerkennender Umgang mit den Eltern befördert diesen Prozess. Unsere Angebote und Leistungen sind auf die Entwicklung und Stärkung von Selbstbestimmung. Selbstverwirklichung, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit und Selbstverantwortung sowie der Resilienzstärkung hin ausgerichtet. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, verantwortungsbewussten, gemeinschaftsfähigen und entscheidungsfähigen Persönlichkeiten unterstützt. Menschen vor Stigmatisierung und Entmündigung zu schützen und dazu beizutragen, dass Teilhabechancen am Leben und in der Gesellschaft eröffnet werden, liegen jedem unserer Mitarbeiter/innen am Herzen.

In unseren Einrichtungen sind diese Ziele handlungsleitend:

- Die pädagogische Arbeit ist am Hilfebedarf des Einzelfalls ausgerichtet und beinhaltet individuelle und gruppenpädagogische lebenswelt- und ressourcenorientierte Ansätze.

- Wir fördern und begleiten die Kinder/Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Lebenswelt und der Einbeziehung der im Sozialraum vorhandenen Ressourcen.

- Wir ermöglichen den Kindern/Jugendlichen Teilhabe und Mitbestimmungsmöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben.

- Gemeinsam sind wir stark für die Umsetzung der Kinderrechte und für ein sinnhaftes und erfülltes Leben.

3. Inhaltliche Umsetzung


3.1 Aufnahmemodalitäten

In unserem Aufnahmeverfahren richten wir uns nach der Leistungs-, Entgelt und Qualitätsvereinbarung des Landkreises Oder-Spree. Diese sieht eine detaillierte Aufnahmeanfrage des Jugendamtes an den Träger vor, legt fest, dass im Leistungsbereich innerhalb einer Woche eine Entscheidung zu einer Aufnahme getroffen werden sollte und bestimmt die Zeit und den Umfang für das Aufnahmegespräch und das 1. Hilfeplangespräch nach vier bis sechs Wochen. Uns als Träger ist ein erstes unverbindliches Kennenlernen nach einer Anfrage vom Jugendamt sehr wichtig. Eine Eigenmotivation des jungen Menschen und die Zuversicht der Familie mit uns arbeiten zu können, sind für uns ebenso wichtig, wie die Zusammensetzung der Gruppe. Nach diesem Gespräch vereinbaren wir einen Zeitraum zum beiderseitigen Überlegen und geben die Entscheidungen dann an das Jugendamt weiter.

Nach der Aufnahme findet eine Willkommensrunde statt, in der sich die anderen Kinder/ Jugendlichen der Gruppe und den diensthabenden Erzieher/innen vorstellen. Das Zimmer wird mit einer Willkommensbox vorbereitet und neutral eingerichtet, so dass das Kind/ der Jugendliche die Möglichkeit hat, es nach seinen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können.

Ein/e Bezugserzieher/in wird als Ansprechpartner/in für das Kind und die Eltern festgelegt, so dass allen Beteiligten von Beginn an einen festen Ansprechpartner haben. Das Kind erhält einen Paten aus der bestehenden Gruppe, welcher ihm das Ankommen erleichtert und die Gegebenheiten erklärt und erste Fragen beantwortet. Ein Willkommensbrief für Kinder und Eltern klärt die am häufigsten aufkommenden Fragen und wird beim Einzug überreicht.

Der/die Erzieher/in hält eine Checkliste, in welcher das Aufnahmeprozedere dokumentiert ist und somit vermieden werden kann, dass wesentliche Dinge vergessen werden.

(Anlage 4)

3.2 Grundleistungen zur Erreichung pädagogischer Ziele

Die Grundleistungen umfassen alle regelmäßig wiederkehrenden geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Erziehung, Versorgung, Betreuung und Unterstützung des Einzelnen in der Gesamtgruppe.

Dazu gehören insbesondere:

- Betreuung an 365 Tagen im Jahr

- Gewährleistung der Aufsichtspflicht, Schutz vor Gefahren

- Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge

- Gestaltung des Wohnumfeldes und der Gruppenatmosphäre

- Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung

Ø Versorgung, Erziehung und Unterstützung der jungen Menschen

Ø Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse

Ø Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs (z.B. gemeinsame Zeitrahmen, Mahlzeiten, Aktivitäten in der Gesamtgruppe)

Ø allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe (z.B. jährliche Gruppenfahrt, Projektarbeit in den Ferien)

Ø Feste und Feiern im Jahresablauf

- pädagogische Grundleistungen der individuellen Förderung

Ø Arbeit an den individuellen Lebensthemen des Kindes/Jugendlichen

Ø allgemeine Förderung der sportlichen, musischen und praktisch handwerklichen Kompetenzen

Ø Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. Einkaufen

Ø Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege und Vorsorge)

3.3 Bildung als ganzheitlicher Prozess

Bildung ist ein wichtiger Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Bildung im ganzheitlichen Sinne zielt auf die Anregung zu bewussten Entscheidungen und Selbstbestimmung, der Entwicklung von Urteilsfähigkeit und Problemlösungskompetenz, der Steigerung von Reflexivität, das Erkennen und Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies umfasst sowohl formelle als auch informelle Settings. Dieses Bildungsverständnis beinhaltet insbesondere Prozesse zur Selbstwahrnehmung, zu Selbstwirksamkeitserfahrungen und zur Entwicklung eines tragfähigen Selbstbildes. Bildung braucht Erfahrung! Im pädagogischen Alltag schaffen und gestalten wir bewusst Bildungsmöglichkeiten (z.B. Projektarbeit). Durch die Reflexion von gemeinsamem Handeln ermöglichen wir Lernerfahrungen, Kompetenz- und Fähigkeitsentwicklung für das alltägliche Leben. Wir ermöglichen Entwicklung und gestalten Bildungsanregungen, indem wir Aushandlungsprozesse fördern, Interaktion und Kommunikation reflektieren, durch Feedback unterstützen und somit für eine Selbst- und Fremdwahrnehmung sensibilisieren.

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Erwachsene dabei, sich in formalen Bildungssettings (z.B. Schule, Ausbildung) zurechtzufinden, realistische Ziele zu formulieren, diese zu erreichen und adäquate Lern- und Handlungsstrategien zu entwickeln. Ein weiteres Ziel kann die (Re)Integration in Bildungseinrichtungen sowie die Entwicklung von alternativen Beschulungsformen sein. Die Kooperation mit den entsprechenden Institutionen schafft Zugänge und Möglichkeiten und ist Voraussetzung für die Entwicklung von Perspektiven.

Zu den grundlegenden Aufgaben der formellen Bildung zählen wir folgende Punkte:

- Unterstützung bei der Erfüllung schulischer Pflichten und Aufgaben

- Beaufsichtigung der Hausaufgaben

- Vorbereitung auf den nächsten Schultag

- Angebote zur Erweiterung des Allgemeinwissens (PC, Literaturangebote, Nachschlagewerke)

- finden und realisieren der schulischen Laufbahn und der beruflichen Orientierung

- Besuch von Elternversammlungen /-Infoabenden sofern Personensorgeberechtigte nicht eingebunden werden können

3.4 Hilfeplanung

Die Hilfeplanung ist das zentrale Kernstück zur Steuerung und Aushandlung von Form, Ziel, Inhalt und Umfang der geeigneten Hilfe zwischen allen Akteuren (pädagogische Fachkräfte und Adressaten).

Wir unterstützen insbesondere die Kinder/Jugendlichen sich aktiv an der Aushandlung von Zielen und Angeboten mit einzubringen. Zu Beginn eines jeden Hilfeverlaufs wird bei Kindern ab sechs Jahren die Sozialpädagogische Diagnose nach Uhlendorf durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ein leitfadengestütztes Interview, welches die Lebensthemen der Kinder/Jugendlichen herausfiltert. Anhand dieser Lebensthemen werden gemeinsam mit Ihnen die nächsten Ziele und Handlungsschritte ihres individuellen Prozesses vereinbart. In regelmäßigen Abständen werden die Lebensthemen mit den Kindern/Jugendlichen reflektiert und neu ausgestaltet bzw. verändert. Dieser Prozess wird über den gesamten Hilfeverlauf durchgeführt.

Im Hilfeplangespräch stellen die Kinder/Jugendlichen ihre Lebensthemen allen Beteiligten selbst vor. Diese sind gleichzeitig auch im Trägerbericht verankert. Somit wird jedes Hilfeangebot individuell auf die Kinder/Jugendlichen zugeschnitten.

Wir stellen sicher, dass Hilfeplangespräche gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern vor- und nachbereitet werden.

Die Arbeitsschritte der Sozialpädagogischen Diagnose sind in Anlage 5 dargestellt. Eine Checkliste ist als Anlage 6 beigefügt.

Uwe Uhlendorff: Ein sozialpädagogisch-hermeneutisches Diagnoseverfahren für die Hilfeplanung. Juventa Verlag (Weinheim) 2010. 3., aktualisierte Auflage


3.5 Partizipation - Praktische Umsetzung

Unter Partizipation verstehen wir das Recht von Menschen zur Teilhabe an Entscheidungen über Angelegenheiten, die ihr Leben betreffen. Partizipation ist ein Lernprozess, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, für die Teilhabe und Mitbestimmung in ihren bisherigen Biographien keine Selbstverständlichkeit waren. Wir unterstützen sie dabei, Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrzunehmen und sich für die eigenen Belange aktiv einzusetzen.

Das heißt insbesondere, konkrete Instrumente, Beteiligungsformen und Methoden unter aktiver Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und Familien stetig weiter zu entwickeln und zu installieren. Den Kindern wird ein alters- und entwicklungsgerechtes Mitbestimmungsrecht eingeräumt. Ein wichtiges Ziel dabei ist, dass die Kinder lernen, ihre eigenen Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern.

Partizipation wird in den Gruppenalltag eingebracht und realisiert durch:

- die Gewährung eines Bezugserziehersystems

- die Kinderkonferenz

- monatliche Gruppenversammlungen in den jeweiligen Einrichtungen

- Beschwerde- und Ideenmanagement, welches die Wünsche und Kritiken der Kinder und Jugendlichen ernst nimmt.

- Kinderrechte sind in den Einrichtungen visualisiert (Anlage 7)

3.6 Erziehungspartnerschaft

Die Fachkräfte verstehen die Eltern als Kooperationspartner und Experten für ihre Kinder. Sie legen Wert auf eine wertschätzende Kommunikation und stehen den Erziehungsvorstellungen der Eltern, deren Lebenskonzepte und Lebensbedingungen positiv gegenüber. Wichtig sind den Fachkräften die Weitergabe klarer und sachlicher Informationen und die umfassende Beteiligung im pädagogischen Prozess, insbesondere auch vor Hilfebeginn. Eltern und Kinder haben die Möglichkeit die Räumlichkeiten, die Gruppe und die Fachkräfte kennenzulernen. Genaue Absprachen bzw. Vereinbarungen bzgl. der Häufigkeit und Umsetzung von Familienkontakten haben hohe Bedeutung. In der Regel werden in der Hilfeplanung die Einbeziehung der sorgeberechtigten Eltern in wichtige Erziehungsaufgaben vereinbart.

Die wesentlichen Inhalte der Erziehungspartnerschaft sind unter anderem:

- die Familien sind als Ressourcen zu sehen

- die Familie in den Alltag der Kinder einbeziehen (Beteiligung an Kita- und Schulkontakten; Beteiligung und Gestaltung von regelmäßigen Elternrunden)

- individuelle Arbeit mit den Familien (wöchentlicher Informationsaustausch mit den Eltern)

In den Leistungsbeschreibungen der Wohngruppen werden detailliertere Angaben zur quantitativen Ausgestaltung der Familienarbeit erläutert sowie auf Besonderheiten in den Gruppen hingewiesen.



3.7 Spezifizierte Leistungsangebote

3.7.1 Systemische Eltern- und Familienarbeit

In den vergangenen Jahren hat sich stetig gezeigt, wie unabdingbar eine gute Elternarbeit aus der Gruppe heraus ist. Gleichzeitig ist daneben auch eine zuverlässige Elternberatung notwendig. Dieser Bedarf einer zusätzlichen Elternberatung kann durch die grundsätzlichen Aufgaben der Bezugsbetreuer nicht in allen Fällen angemessen gewährleistet werden. Zum einen sind dies bspw. Fälle, in denen Eltern die Betreuenden als eigene Konkurrenz betrachten und/oder die Eltern einen möglichen Anteil an der Situation der Fremdunterbringung negieren bzw. die „Schuld“ an der Krise/Eskalation dem Kind, dem anderen Elternteil, dem Jugendamt, der Schule usw. zuschreiben. Zum anderen soll ein konstruktiver Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz geleistet werden.

Die hier beschriebene Elternberatung stellt einen eigenständigen und zusätzlichen Rahmen zur Gestaltung von Elternkontakten/Elternarbeit zur Verfügung, der die spezifischen Inhalte je nach Situation der Familien, verbunden mit den Aufträgen des Jugendamtes, systemisch bearbeitet und durch die allgemeine Elternarbeit der Bezugsbetreuer und pädagogischen Leitung nicht gewährleistet werden kann.

Einen Schwerpunkt bildet der Aufbau und die Verstetigung einer Arbeitsbeziehung mit den Eltern, in der sie wahrnehmen, dass es einen sicheren Ort für ihre Fragen und Anliegen gibt, ohne die Beziehungs- und Elternarbeit des Bezugsbetreuers zu ersetzen bzw. zu „übergehen“. Sie erfahren Wertschätzung und Transparenz, so dass es gelingen kann Ängste, Ablehnung und Unsicherheiten abzubauen. Insbesondere können unterschiedliche Vorgehensweisen und Wahrnehmungen der Elternteile kleinschrittig und ggf. anschaulich im Beratungssetting mit den Eltern besprochen und von der Beraterin vom Beratenden in der Teambesprechung erörtert und reflektiert werden. Aufgabe der Beratung ist es auch, zu filtern, welche weiteren stabilisierenden Maßnahmen angemessen wären.

Mögliche Aufgaben und Arbeitsbereiche der systemischen Beratung können sein:

- Unterstützung der Eltern/Personensorgeberechtigten, ihr wirkliches Interesse an der Fremdunterbringung ihres Kindes zu erkennen und zur Verantwortungsübernahme für die Erziehung ihres Kindes zu gewinnen

- Beziehungsklärung und Würdigung der Familiengeschichte

- Biografiearbeit

- Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien, auch gemeinsam mit Bezugsbetreuer, Kind/Jugendlicher und Eltern/Elternteil

- Resilienzförderung (u.a. Ressourcen der Eltern erkennen und fördern)

- Beratung und Aufklärung zu spezifischen Fragen der kindlichen Entwicklung, Erziehungsmethoden, Bindungsverhalten etc.

- Vermittlung zwischen den Fachkräften der Gruppe und den Eltern

- Begleitung und Reflexion von Umgängen und Beurlaubungen

- Vorbereitung bei Rückkehroption

- im Einzelfall sind Clearingaufträge und erhöhte Bedarfe an Elternberatung mit entsprechender Einzelvereinbarung möglich


3.7.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit zur sozialemotionalen Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung

Wesentliches Ziel der sozialpädagogischen Gruppenarbeit ist es, die Kinder und Jugendlichen an ihrem Lebensort zu stützen und zu stabilisieren. Durch den Einsatz von Sozialpädagogen in der Gruppenarbeit können entsprechende Bedarfe kindbezogen und kindgerecht angeboten werden. Fallbezogen kann auch die Vermittlung und Kooperation mit externen Therapeuten, Neurologen und/oder mit Kliniken erfolgen. In Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen, werden ebenfalls externe Beratungen und sonstige Hilfen herbeigeführt und eine Abklärung eines therapeutischen Bedarfs erfolgt.

In Anwendung verschiedener Methoden erfolgt eine intensive Gruppenarbeit auch in Krisen und bei Konflikten einzelner Kinder und Jugendlicher. Durch besondere Achtsamkeit und Wertschätzung seiner Biografie und Lebensumstände erfährt das Kind oder Jugendliche so einen Zuwachs in seiner Identität und Selbstwirksamkeit.

Im Bereich der Nebenleistung kann dem bedarfszugehörigen Kind/Jugendlichen ein Gruppenangebot gemacht werden. Die Gruppenarbeit beinhaltet hauptsächlich folgende Themen: schwierige Trennungsperioden, unsichere Bindungsproblematiken, Trauergruppenarbeit, Arbeit an Schulverweigerungshaltung (An Teilen der Verweigerungshaltung, da eine wesentliche Aufgabe der Betreuung in der Gruppe auch die Förderung der schulischen Integration, Förderung der Bildungsbiographie, Unterstützung des schulischen Lernens ist), Geschlechterspezifik, themenzentriertes Reflexionsgespräch, Verhaltensmodifikation.



3.8 Gestaltung von Übergängen

Für Jugendliche, die perspektivisch auf Dauer in unseren Wohngruppen betreut werden ist langfristig und zielgerichtet der Prozess der Verselbständigung vorzubereiten und zu begleiten. Gemessen an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten erstellen die

Jugendliche gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften, später selbständig, ihre Finanzpläne und erledigen ihre Einkäufe.

Mit allen in einem Haushalt anfallenden Tätigkeiten werden sie zunehmend betraut. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Selbstversorgung. Orientierend, zur Stärkung der Eigenverantwortung erhält jede/r Jugendliche einen Verselbständigungskalender.

In unserem Selbstverständnis geht es hierbei um die Unterstützung von Kompetenzen zur eigenständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum. Dazu gehören:

- Haushaltführung

- Organisation des Alltags

- Nutzung sozialer Netzwerke

- Kulturtechniken

- Selbsthilfe im Alltag

Wir nutzen den Fragebogen - Bestandsaufnahme zur Einschätzung der Selbständigkeit (Anlage 8)

Zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und dem Verstehen der eigenen Lebensgeschichte gehören auch hier die Biografiearbeit und die Arbeit an den Lebensthemen der Jugendlichen dazu. Damit verbundene Erinnerungen z.B. Fotos, Bilder, Dokumente werden am Ende der Hilfe im angemessenen Rahmen übergeben. Ein individuell gestalteter Abschied jedes Einzelnen ist uns wichtig.

3.9 Kooperation und Vernetzung

Der Sonnenschein e.V. Kehrigk ist als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe innerhalb des Landkreises Oder-Spree mit verschiedenen sozialen Akteuren vernetzt. Insbesondere in der AG nach § 78 arbeitet unsere pädagogische Leitung aktiv mit. Ebenso ist die fachliche Vernetzung im regionalen Fallteam des LOS durch die regelmäßige Teilnahme gegeben. In den verschiedenen Sozialräumen arbeiten die einzelnen Wohngruppen eng mit Schulen, Kitas, verschiedenen Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit zusammen. Auch an kulturellen Höhepunkten wie Stadtfesten u.ä. nehmen wir teil und sind aktiv mit verschiedenen kreativen, sportlichen u.ä. Angeboten präsent. Einzelne regelmäßige Arbeitsgruppen der Stadt Storkow besuchen wir ebenfalls.

Zu unseren Kooperationspartnern gehören auch die Fachschulen als Ausbildungseinrichtungen. Insbesondere gibt es mit den Fachschulen gute Austausche über die Ausbildungsinhalte. Die Anleiter/innen unseres Trägers sind geschult. In den modularen Fortbildungen wurden 10 Anleiter fortgebildet. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den belegenden Jugendämtern ist selbstverständlich für uns und wichtig. Soweit möglich laden wir Mitarbeiter/innen zu unseren Höhepunkten ein und kommen gerne zu verschiedenen Themen ins Gespräch.

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt findet vor allem in folgenden Formen statt:

- enge Abstimmung im Aufnahmeverfahren

- regelmäßiger Informationsaustausch mit den fallzuständigen SozialarbeiterInnen

- Vorbereitung und Teilnahme an Helferkonferenzen durch Bezugserzieher und pädagogischer Leitung

- transparente und überprüfbare Dokumentation

- Teilnahme an regionalen Fallteams in Fürstenwalde und Beeskow

- Teilnahme an der AG nach §78 SGB VIII

4. Beschwerdemanagement

Beschwerden sehen wir nicht als lästiges Übel in der Arbeit, sondern als Chance Alltagsprozesse zu beschreiben, Veränderungen da wo notwendig einzuleiten und unsere Arbeit zu reflektieren. Verbindlichkeit und Offenheit in der gemeinsamen Kultur des Miteinanders sehen wir als legitime Methode für jeden Einzelnen.

Der Sonnenschein e.V. Kehrigk hat einen Handlungsleitfaden gem. den Vorgaben des MBJS als geeignetes Beschwerdeverfahren entwickelt. Damit ist sichergestellt, dass jedes Kind, jeder Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit das Recht der Beschwerde haben. Gleichzeitig wollen wir so einen Beitrag zur Partizipation und zur Si-cherstellung von Kinderrechten leisten.

Es gelten die in der Anlage9befindlichen Dokumente und beschriebenen Verantwortlichkeiten.

5. Sicherung des Kindeswohls

Der Sonnenschein e.V. Kehrigk hält die Voraussetzung zur Einstellung von Personal durch die Beibringung eines erweiterten Führungszeugnisses ein. Eine Vereinbarung gem. § 72a i.V.m. und 61ff. des SGB VIII liegen vor.

Im Rahmen unserer Verantwortung nimmt jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter seine Rolle und Aufgabe als Schutzverantwortlicher des Kindeswohls wahr.

Insbesondere die Sicherstellung der Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sind gewichtige Anhaltspunkte für eine angemessene Gestaltung des Alltags. Wir setzen uns für eine gewaltfreie Erziehung ein und achten in den Beziehungen zu den Kindern/Jugendlichen auf eine achtsame Kommunikation.

Präventiv arbeiten wir an Themen, z.B. „Geh nicht mit Fremden mit.“, „Mein Körper gehört mir“, „Gewalt und Drogenverzicht“. Auch im Rahmen der Sexualpädagogik kooperieren wir mit Pro Familia, um auch hier präventiv an den Themen der Kinder und Jugendlichen zu arbeiten.

Um bei vermuteter Kindeswohlgefährdung ein entsprechendes Handeln sicherzustellen, existiert eine verbindlich umzusetzende Dienstanweisung. In dieser sind die Verfahrensweisen und Abläufe zur Sicherung des Kindeswohls beschrieben. Der trägerinterne Handlungsleitfaden, gem. §8a SGB VIII ist in allen Häusern des Sonnenschein e.V. anzuwenden. Die Dienstanweisung liegt als Anlage 10 bei.

In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeiter belehrt. In Dienstberatungen, kollegialen Beratungen, in der AG Kinderschutz sowie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter werden thematische Schwerpunkte,unter anderem bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung diskutiert und Möglichkeiten der Intervention erarbeitet.

6. Krisenintervention

Wir verstehen Krisen als elementaren Bestandteil des menschlichen Lebens und sehen immer auch die Chancen und Möglichkeiten, die sich aus einer Krise heraus eröffnen. Wir stehen den Kindern, Jugendlichen und Familiendabei zur Seite, das Beste aus der jeweiligen Situation zu machen und konstruktive Wege aus Krisen zu finden.

Wir unterstützen sie dabei, Handlungsmöglichkeiten und Problemlösungskompetenzen zu entwickeln und umzusetzen. Auch in Krisen beteiligen wir die Kinder, Jugendlichen und Familien in größtmöglichem Umfang und geben Raum für Selbst-und Mitbestimmung.

In der Krisenintervention geht es zunächst um die Schaffung von Entlastung und Orientierung, die Entschärfung und das Ordnender akuten Situation. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, gemeinsam mit der sich in Krise befindlichen Person einen Weg aus der Krise heraus zu erarbeiten. Zur Umsetzung und Absicherung arbeiten wir in unserer Einrichtung mit Notfallplänen und Leitfäden zur Krisenintervention.

In Krisensituationen ist es uns besonders wichtig, Hilfen nicht ab-oder unterbrechen zu müssen. Der Schutz der betroffenen Person hat Vorrang. Um die Beteiligten zu entlasten und angemessen zu betreuen, werden entsprechend erforderliche Hilfen organisiert.

Durch die Möglichkeit unserer Teams, Maßnahmen flexibel zu kombinieren, können Hilfesettings den akuten Bedarfen in der Krise kurzfristig angepasst werden. Wir schaffen einen tragfähigen Rahmen zur Auseinandersetzung und Klärung in Krisen und begleiten Kinder, Jugendliche und Familien durch schwierige und herausfordernde Situationen, ohne bestehende Beziehungen abzubrechen.

Die Bewältigung von Krisen erfordern ein hohes Maß an Wissen und Verständnis der Fachkräfte für die komplexen seelischen Prozesse der Kinder mit all ihren Erscheinungsformen (Trauer, Wut, Rückzug, selbst-und fremdgefährdende Verhaltensweisen, Störungen des Selbstbildes usw.) umzugehen. Um die daraus entstehenden Krisen an-gemessen zu bearbeiten sind regelmäßige Fallreflexionen und Supervisionen unerlässlich. So ermöglichen wir pädagogisches Handeln und sichern die Stabilität des Betreuungssettings.

7. Qualitätsentwicklung und -sicherung

Die Entwicklung und Umsetzung hoher Qualitätsstandards erfolgen durch verschiedene Verfahren zur Dokumentation kindlicher Entwicklung und struktureller Methoden zur Sicherung hoher Qualität.

Insbesondere nutzen wir das digitale Dokumentationssystem DAARWIN.

Im Detail sichern und entwickeln wir nachfolgend so unsere pädagogische Qualität:


Strukturqualität

-Dienstvereinbarungen und Stellenbeschreibungen

-Fortbildungsnachweise der Mitarbeiter/innen und Supervision

-interner Fortbildungskatalog

-regelmäßige Mitarbeitergespräche

-Möglichkeit des Studiums (individuelle Vereinbarungen sind möglich)

-Praxisanleitungssystem

-wirtschaftliche, transparente und nachvollziehbare Kostenstrukturen

-professionelle Verwaltung

-regelmäßiger Austausch mit den Schulen (Elternversammlung, Klassenkonferenzen) und den Kindertageseinrichtungen im Sozialraum

Qualitätsaufzeichnungen Orientierungs-und Prozessqualität

-Aufzeichnungen der sozialpädagogischen Diagnostik, welche die Lebensthemen der Kinder aufgreift

-Leistungsbeschreibungen

-festgelegtes Verfahren für Hilfeplanprozesse/ Checkliste (Anlage11)

-Protokolle jeglicher Art (Teamsitzungen bis Kinderkonferenzen)

-Trägerberichte/ -Vorlage (Anlage 12)

-Protokolle der Hilfeplangespräche

Instrumente

-Einarbeitung neuer Mitarbeiter (Einarbeitungsplan, strukturierte Anleitergespräche)

-DAARWIN

–Verwaltung, Dokumentation, Steuerung und Leistungsabrechnung

-Beschwerdemanagementverfahren-pädagogisches und Entwicklungsportfolio (Beobachtungsbögen)


Bewertung der Qualität

Durch die Leitung

-Überprüfung der trägerinternen Standards der im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarten Ziele durch grundsätzliche Einbindung der pädagogischen Leitung in den Hilfeplanprozess

-quantitative Mitarbeiterbefragung

-qualitative Gruppendiskussionen der Mitarbeiter-Auswertung der Kinderbefragung

-Einzelgespräche mit Mitarbeiter/innen

-Einsicht in die Tagesdokumentation, Arbeitszeitanalyse

-Auswertung der Belegungs-und Fluktuationsdaten

Durch den Vorstand

-quartalsweise Beratung und Berichterstattung der Geschäftsleitung gegenüber dem Vorstand

-Geschäftsbericht der Leitung in der Mitgliederjahreshauptversammlung

Checklisten

-Leitfaden Mitarbeitergespräch

-Inhaltsverzeichnisse der Portfolios

-Checkliste für die Aufnahme von Fachschülern

-Begrüßungsordner neue Mitarbeiter

-Protokollformulare

8. Anlagen

Über die unten genannten Anlagen können Sie gerne mit uns ins Gespräch gehen.

Anlage 1 - Vereinssatzung Sonnenschein e.V. Kehrigk

Anlage 2 - Organigramm HZE des Sonnenschein e.V. Kehrigk

Anlage 3 - Checkliste Anleitungsprozess

Anlage 4 - Checkliste Aufnahmeverfahren

Anlage 5 - Arbeitsschritte der Sozialpädagogische Diagnose

Anlage 6 - Checkliste Sozialpädagogische Diagnose

Anlage 7 - Visualisierung Kinderrechte

Anlage 8 - Bestandsaufnahme zur Einschätzung der Selbständigkeit

Anlage 9 - Handlungsleitfaden Beschwerdeverfahren

Anlage 10 - Dienstanweisung Kinderschutz

Anlage 11 - Checkliste Hilfeplangespräche

Anlage 12 - Trägerberichtsvorlage





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